Information zum Umstieg in das neue Lehramt
Allgemeine Informationen zu den neuen Lehramtscurricula ab 01.10.2026
Am 01.10.2026 treten die Curricula zum neuen Lehramtsstudium (BEd und MEd)in Kraft.
Allgemeine Informationen für Lehramtsstudierende zu
- Studienaufbau
- Zeitpunkt des Umstiegs
- Umstiegsprozess (Unterstellung)
- Studienbeitrag, Toleranzsemester, …
finden Sie auf der Website des Lehramts
Informationsveranstaltung
Die SPL 1 bietet eine Informationsveranstaltung zum Umstieg in das neue Curriculum an:
- 010158 OV Information zum Umstieg in das neue Lehramt: UF Katholische Religion (2026S)
- Wann: 13.02.2026, 11:00-13:00 Uhr (digital)
Diese Veranstaltung findet digital statt und wird aufgezeichnet. Sollte es Ihnen nicht möglich sein bei der Veranstaltung dabei zu sein, finden Sie die Aufzeichnung nach der Veranstaltung hier verlinkt:
Aufzeichnung
- Passwort: K0c5k$f?
Bachelor Lehramt UF Katholische Religion (Version 2026)
- Hier finden Sie das Teilcurriculum des UF Katholische Religion (Version 2026).
- Die Hilfstabelle zeigt Ihnen an, welche Lehrveranstaltungen Ihnen aus dem UF Katholische Religion “alt“ für das UF Katholisch Religion “neu“ (Version 2026) lt. Anerkennungsverordnung anerkannt werden.
- Bei Planung eines Umstieg ins neue Lehramt im Wintersemester 2026:
- Liste an Lehrveranstaltungen die Sie im Sommersemester noch absolvieren sollten, falls Sie diese Lehrveranstaltungen im neuen Lehramt durch etwaige bereits absolvierte Prüfungen gemäß AVO nicht abgedeckt haben
Zur Info: Sie können das Bachelorstudium im alten Curriculum noch bis 31. März 2031 abschließen
Master Lehramt UF Katholische Religion (Version 2026)
- Hier finden Sie das Teilcurriculum des UF Katholische Religion (Version 2026).
- Die Hilfstabelle zeigt Ihnen an, welche Lehrveranstaltungen Ihnen aus dem UF Katholische Religion “alt“ für das UF Katholisch Religion “neu“ (Version 2026) lt. Anerkennungsverordnung anerkannt werden.
- Bei Planung eines Umstieg ins neue Lehramt im Wintersemester 2026:
- Liste an Lehrveranstaltungen die Sie im Sommersemester noch absolvieren sollten, falls Sie diese Lehrveranstaltungen im neuen Lehramt durch etwaige bereits absolvierte Prüfungen gemäß AVO nicht abgedeckt haben
Zur Info: Sie können das Masterstudium im alten Curriculum noch bis 31. März 2029 abschließen
Für Studierende die im alten Curriculum bleiben
Die Äquivalenzverordnung zeigt Ihnen an, welche Lehrveranstaltungen des UF “neu“ für das UF “alt“ zu absolvieren sind.
Infos für Studierende, welche den BEd "alt" abgeschlossen haben und den MEd "neu" studieren
- Melden Sie sich zum neuen MEd Curriculum rechtzeitig (im August) vor den Anmeldephasen im September 2026 an, damit sich die Eintragung der Lehrveranstaltungen lt. den jeweiligen Anerkennungsverordnungen ausgeht.
- Nachdem Sie sich zum MEd angemeldet haben
- bezahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag
- und wählen in u:space aus, in welchem UF Sie Block IIb absolvieren wollen
- und wo Sie Ihre Masterarbeit schreiben möchten (frei wählbar ob UF 1, UF 2 oder ABG).
- Block IIb wird Ihnen in jenem UF anerkannt und angezeigt, welches Sie in u:space ausgewählt haben.
- Die Eintragung der Lehrveranstaltungen erfolgt ab dem 03.08.2026 (bzw. nachdem Sie sich zum MEd angemeldet und den Studien-/ÖH-Beitrag bezahlt haben) lt. den jeweiligen Anerkennungsverordnungen der UF, durch die SSSt der jeweiligen UF. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf Ihrerseits notwendig.
Checkliste vor Beantragung des Umstiegs
Informieren Sie sich:
- beim SSC Lehrer*innenbildung zu den AllgemeinenBildungswissenschaftlichen Grundlagen (ABG)
- beim SSC/SSS des UF 1
- beim SSC/SSS des UF 2
- über die Folgen des Umstiegs (Toleranzsemester, Studienbeitrag etc.)
Haben Sie alle Informationen eingeholt, können Sie im nächsten Schritt den Umstieg beantragen.
