Abschluss Diplom- und Masterstudien


 Ein Master- oder Diplomstudium wird mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungssenat, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht, abgeschlossen.

Gestaltung der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung unterscheidet sich je nach Studienrichtung. Nähere Informationen zur Gestaltung der jeweiligen Abschlussprüfung finden Sie hier. 

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

  • positive Absolvierung aller im Studienplan vorgeschriebenen Leistungen 
  • eine positiv beurteilte Diplom- oder Masterarbeit; das Gutachten muss am SSC eingetroffen sein.

⇒ Spätestens beim Anmeldeschluss, drei Wochen vor der geplanten Prüfung, müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Im Falle des Masterstudiums Theologische Spezialisierung und Religionswissenschaft muss ein von der Studienprogrammleitung genehmigter Prüfungspass vorgelegt werden. Für alle anderen Master- oder Diplomstudien muss kein Prüfungspass eingereicht werden.

Einreichung des Prüfungspasses Masterstudium Religionswissenschaft/Theologische Spezialisierung

  • Füllen Sie den Prüfungspass aus und reichen Sie diesen im SSC ein (eingescannt per Mail).
  • Der Prüfungspass wird der Studienprogrammleitung zur Genehmigung vorgelegt. Über die Entscheidung der Studienprogrammleitung werden Sie per Mail vom SSC verständigt.

Termine für Abschlussprüfungen

  • Termine für Abschlussprüfungen (in theologischen Diplom- oder Masterstudien) werden vier mal pro Semester angeboten. Wenn Sie zu einem bestimmten Termin antreten möchten, beachten Sie bitte den Anmeldeschluss, sowie den Termin zur Einreichung der gebundenen Version Ihrer Diplom- oder Masterarbeit. Das SSC organisiert für Sie einen Vorsitz, wenn Sie an einem der vorgeschlagenen Prüfungstermine des SSCs antreten. Spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie per Mail alle notwendigen Daten: Mitglieder des Prüfungssenats, Datum, Uhrzeit und Raum Ihrer Abschlussprüfung.
  • Wenn Sie einen individuelle Prüfungstermin in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie das Prüfungsdatum, -uhrzeit und den gesamten Prüfungssenat selbst organisieren. Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Abschlussprüfung geben Sie dies im SSC bekannt, wir schreiben den Termin dann offiziell aus.                                                 ⇒ Zur Info: Ein Prüfungssenat besteht aus mind. drei Personen: 1. Prüfer (Ihr Betreuer), 2. Prüfer und einer/m Vorsitzenden. Den Vorsitz übernimmt in der Regel der*die SPL bzw. delegiert die Studienprogrammleitung den Vorsitz an ein von Ihr zu ernennendes 3. Mitglied des Prüfungssenats.
  • Für das Masterstudium Religionswissenschaft gibt es keine allgemein festgelegten Prüfungstermine, sie werden nach Bedarf vereinbart. Wenden Sie sich für die Terminfindung an das Institut für Religionswissenschaft. 2 Wochen vor der geplanten Abschlussprüfung schicken Sie bitte das Anmeldeformular mit allen relevanten Daten (PrüferInnen; Vorsitzende/r; Datum; Uhrzeit; Raum der Prüfung) an ssc.ktf@univie.ac.at

Anmeldung zur Abschlussprüfung

Anmeldung bei Diplomstudium Fachtheologie, Masterstudium Religionswissenschaft/ Theologische Spezialisierung

  • Füllen Sie das Anmeldeformular aus und reichen Sie die Anmeldung im SSC ein (eingescannt per Mail).                             ⇒ Als Studierende des Diplomstudiums Katholische Theologie und des Masterstudiums Theologische Spezialisierung beachten Sie bitte den jeweiligen Anmeldeschluss.

Anmeldung bei Masterstudium UF Katholische Religion

Der Abschluss des kombinationspflichtigen Masterstudiums Lehramt unterscheidet sich je nachdem in welchem Unterrichtsfach Sie Ihre Masterarbeit schreiben.

Wenn Sie Ihre Masterarbeit im UF Katholische Religion schreiben, ist das UF Katholische Religion Erstfach:

  • Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen alle Lehrveranstaltungen im Erstfach, Zweitfach und der pädagogische Teil an den Bildungswissenschaften, sowie die Praxisphase vollständig absolviert sein. Des Weiteren muss die Masterarbeit positiv beurteilt sein.
  • Füllen Sie das Anmeldeformular aus und reichen Sie die Anmeldung im SSC ein (eingescannt per Mail). Beachten Sie bitte den jeweiligen Anmeldeschluss.

 

Wenn Sie Ihre Masterarbeit NICHT im UF Katholische Religion schreiben, ist das UF Katholische Religion Zweitfach: 

  • Sobald Sie alle Prüfungen des Zweitfachs Katholische Religion absolviert haben, melden Sie dies unter Angabe der Matrikelnummer und des Studiums an ssc.ktf@univie.ac.at Nach Überprüfung, trägt das SSC die Absolvierung ein, die damit für das SSC Ihres Erstfachs im System abrufbar ist.
  • Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt am SSC des Erstfachs, kontaktieren Sie daher bitte dessen Webseite bezüglich Anmeldemodalitäten.

Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (UHStat2)

Studierende von öffentlichen Universitäten sind dazu verpflichtet anlässlich des Abschlusses eines Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums das Erhebungsformular UHSTAT2 (gemäß § 18 Absätzen 6 und 7 Bildungsdokumentationsgesetz 2020, BGBl. I  Nr. 20/2021, in der gültigen Fassung, sowie § 141 Absatz 3 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I  Nr. 120/2002, in der gültigen Fassung) auszufüllen.

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung füllen Sie daher bitte das Formular aus. Sobald Sie die Umfrage ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Bestätigung. Übermitteln Sie diese Bestätigung per Mail an ssc.ktf@univie.ac.at.

Die Abschlussdo­ku­men­te kön­nen erst überreicht werden, wenn die Bestätigung am SSC abgegeben wurde.


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