Abschluss PhD- und Doktoratsstudien
Das Doktorats-/PhD-Studium wird mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungssenat, der aus mindestens drei Prüfer*innen besteht, abgeschlossen.
⇒ Informationen zum Einreichprocedere der Dissertation finden Sie im Seitenmenü unter dem Menüpunkt: "Wissenschaftliche Arbeiten"
Abschlussprüfung im Doktoratsstudium der Katholischen Theologie
Die Abschlussprüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus drei Teilen besteht: Defensio, Prüfung im Dissertationsfach und Vertiefungsfach (= die gewählte weitere Disziplin). Die Benotung erfolgt durch eine numerische Note für jeder dieser Teile. Sollte einer nicht bestanden werden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muss in allen Teilen wiederholt werden. Informationen zur inhaltlichen Gestaltung der Abschlussprüfung finden Sie in der Orientierungshilfe.
Abschlussprüfung im PhD-Studium Advanced Theological Studies und im Doktoratsstudium der Philosophie, Dissertationsgebiet Religionswissenschaft
Die Abschlussprüfung ist eine Defensio, für die der Prüfungssenat eine numerische Note vergibt. Informationen für die inhaltliche Gestaltung der Abschlussprüfung des PhD- Studiums finden Sie in der Orientierungshilfe.
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist erst möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen:
- Positiv beurteilte Dissertation
- Vorliegen eines genehmigten Prüfungspasses ⇒ Wenn im Zulassungsbescheid zusätzlichen Leistungen vorgeschrieben wurden, ist deren Absolvierung ebenfalls nachzuweisen.
Antrag auf Genehmigung des Prüfungspasses/der Leistungsübersicht
- Tragen Sie im Prüfungspass/der Leistungsübersicht die absolvierten Leistungen ein (gemäß Dissertationsvereinbarung und Fortschrittsberichte). Wenn im Zulassungsbescheid zusätzlichen Leistungen vorgeschrieben wurden, ist deren Absolvierung ebenfalls nachzuweisen und im entsprechenden Feld auf dem Prüfungspass einzutragen.
- Reichen Sie den ausgefüllten Prüfungspass im SSC ein (eingescannt per Mail). Der Prüfungspass wird der Doktoratsstudienprogrammleitung zur Genehmigung vorgelegt. Über das Ergebnis werden Sie per Mail verständigt.
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich zur Abschlussprüfung anmelden.
Anmeldung zur Abschlussprüfung
- Auf dem Anmeldeformular tragen Sie einen mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in abgesprochenen Vorschlag für den Prüfungssenat und drei Vorschläge für einen Prüfungstermin ein. Diese müssen mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in ebenfalls abgesprochen sein.
- Geben Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular im SSC (eingescannt per Mail) ab.
Genehmigung des Prüfungssenats und Termin der Abschlussprüfung
Die Genehmigung des Prüfungssenates obliegt der Doktoratsstudienprogrammleitung. Liegt diese vor, kann der Termin endgültig fixiert werden, von dem Sie und die Mitglieder des Senats per Mail verständigt werden.
Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (UHStat2)
Studierende von öffentlichen Universitäten sind dazu verpflichtet anlässlich des Abschlusses eines Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums das Erhebungsformular UHSTAT2 (gemäß § 18 Absätzen 6 und 7 Bildungsdokumentationsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 20/2021, in der gültigen Fassung, sowie § 141 Absatz 3 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der gültigen Fassung) auszufüllen.
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung füllen Sie daher bitte das Formular aus. Sobald Sie die Umfrage ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Bestätigung. Übermitteln Sie diese Bestätigung per Mail an ssc.ktf@univie.ac.at.
Die Abschlussdokumente können erst überreicht werden, wenn die Bestätigung am SSC abgegeben wurde.