Anerkennung von Prüfungsleistungen


Änderungen UG Novelle ab 1.10.2022

Wichtige Information für alle Studierenden, die im WS 2021/22 bzw. davor zu einem Studium bzw. zu mehreren Studien zugelassen wurden: Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierter Prüfungen muss bis spätestens 30.09.2022 beantragt werden. Nach dem 01.10.2022 ist eine Anerkennung von Leistungen, die bereits vor der Zulassung absolviert wurden, nicht mehr möglich.

Alle Informationen zu Änderungen aufgrund der UG Novelle ab 1.10.2022 finden Sie auf der Seite des Büro Studienpräses.

Was ist eine Anerkennung?

Positive Prüfungsleistungen, die an der Universität Wien oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung außerhalb des derzeitigen Studiums erbracht wurden, können auf Antrag des/der Studierenden anerkannt werden, wenn der Inhalt (Lehrziele laut Curriculum), der Umfang (gleiche ECTS bzw. Abweichungen von weniger als 25%) und die Art der absolvierten Prüfungsleistung (z.B. ein oder mehrere Prüfungsakte, prüfungsimmanent oder nicht-prüfungsimmanent) mit der Prüfungsleistung des derzeitigen Studiums weitgehend ident ist.

 

Ab wann können Sie eine Anerkennung beantragen?

Sie müssen für das Studium/Erweiterungscurriculum, für das Sie eine Anerkennung von Leistungen beantragen, bereits zugelassen/registriert sein. Ohne bereits erfolgte Zulassung/Registrierung zu diesem Studium/Erweiterungscurriculum können Sie keinen Antrag auf Anerkennung stellen.

 

Was kann anerkannt werden?

  • Der Umfang (Semesterwochenstunden und/oder ECTS) sowie der Inhalt (wird von der Studienprogrammleitung geprüft) jeder einzelnen Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll, muss zu mindestens 80 % der an der Universität Wien geforderten Leistung entsprechen.
  • Die Art der Erbringung der Prüfungsleistung muss gleich sein: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (SE, PS, UE, VU usw.) können nicht als nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VO) anerkannt werden und umgekehrt.
  • Die Anerkennung von vormals anerkannten Prüfungsleistungen ist nicht möglich; Sie können jedoch die Anerkennung der Ursprungsleistung beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass eine früher anerkannte Prüfungsleistung erneut anerkannt wird.
  • Die Anrechnung einer Prüfungsleistung für mehrere Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen ist nicht möglich. Sie können jedoch mehrere Prüfungsleistungen für eine Lehrveranstaltung bzw. Prüfung anerkennen lassen, wenn erst dadurch die für die Anerkennung erforderliche Gleichwertigkeit in Hinblick auf Umfang und Inhalt hergestellt werden kann.
  • Studienleistungen, die sie in einem Vorstudium erbracht haben, das die Voraussetzung für die Zulassung zu Ihrem aktuellen Studium ist, können nicht anerkannt werden.

 

Was kann nicht anerkannt werden?

Sind die oben genannten Kritierien der Gleichwertigkeit nicht erfüllt, kann die Prüfungsleistung nicht anerkannt werden.

 

Vorbereitung Ihres Antrags auf Anerkennung:

Bitte informieren Sie sich vorab selbständig mit Hilfe der Studienpläne (Curricula), des Vorlesungsverzeichnisses U:FIND und der Informationen der Fachbereiche auf deren Websites über die mögliche Gleichwertigkeit Ihrer abgelegten Prüfungen mit den Prüfungen des Zielstudiums. Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte per mail an den für Ihr Studium zuständige*n (Vize-)Studienprogrammleiter*in oder vereinbaren Sie mit diesem einen Sprechstundentermin.

 

Welche Unterlagen sind dem Antrag auf Anerkennung beizulegen?

Sie müssen die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen, die für Prüfungen des Zielstudiums anerkannt werden sollen, durch entsprechende Zeugnisse nachweisen können. Diese Nachweise müssen von einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammen und folgende Informationen enthalten:

Informationsblatt zu den erforderlichen Unterlagen für die Anerkennung von externen Leistungen

Die gesetzliche Frist der Bearbeitung einer Anerkennung ist 8 Wochen.

 

Sie haben noch Fragen?

Bei inhaltlichen und fachlichen Fragen zu Ihrem Anerkennungsantrag wenden Sie sich bitte per mail an den für Ihr Studium zuständige*n (Vize)- Studienprogrammleiter*in. Für formale Fragen das Verfahren betreffend wenden Sie sich bitte per mail an den SSC-Mitarbeiter Gerald Klepitsch (ssc.ktf@univie.ac.at)

 

Einreichung des Antrags auf Anerkennung

Die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite unter: Diplomstudium, Bachelorstudien und Masterstudien. Wählen Sie das Antragsformular für das entsprechende Zielstudium aus.

  • Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung unter Beachtung der oben genannten Bedingungen und Regelungen aus und legen Sie dem Antrag die erforderlichen Nachweise/Zeugnisse bei.
  • Sind die Nachweise/Zeugnisse nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt, geben Sie zusätzlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen ab. Für im Ausland ausgestellte Nachweise/Zeugnisse sind gegebenfalls die Beglaubigungsvorschriften einzuhalten.

Geben Sie den Antrag inklusive der Beilage aller erforderlichen Nachweise eingescannt per mail an ssc.ktf@ univie.ac.at ab.

Doktorats-/PhD-Studien Anerkennungsformular

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung per mail an Gerald Klepitsch (ssc.ktf@univie.ac.at).

Diplomstudium Fachtheologie Anerkennungsformulare