Doktorats-/PhD-Studium


Der administrative Weg durch das Doktorats-/PhD- Studium beginnt mit der öffentlichen Präsentation Ihres Projekts an der Fakultät. Nach erfolgreicher Absolvierung schließen Sie mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in eine Dissertationsvereinbarung ab, die in der Folge jährlich durch Fortschrittsberichte aktualisiert wird. 

Fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsprojekts

Das Dissertationsprojekt ist spätestens nach Ablauf des ersten Studienjahres in Anwesenheit des*der Betreuers*Betreuerin öffentlich zu präsentieren. Falls Sie unter der Auflage der Absolvierung von zusätzlichen Prüfungen zugelassen wurden (siehe Zulassungsbescheid), ist dort angeführt, ob und welche Auflagen vor der fakultätsöffentlichen Präsentation absolviert sein müssen.

 

Ablauf der Präsentation

Nach Ihrer 10-minütigen Präsentation und der anschließenden Diskussion entscheidet der*die Doktoratsstudienprogrammleiter*in unter Einbeziehung des Doktoratsbeirates über die Genehmigung des Projekts. Sie und Ihr*Ihre Betreuer*Betreuerin werden per Mail über die Entscheidung informiert. 

Anmeldung zur Präsentation des Dissertationsprojekts

Bei der Anmeldung im SSC (eingescannt per Mail) sind folgende Unterlagen vollständig abzugeben:

Termine der Fakultätsöffentlichen Präsentation

Termine Präsentation Doktoratsstudium Katholische Theologie/PhD-Studium

Die Teilnehmer*innenanzahl pro Termin ist begrenzt und es kann vorkommen, dass ein Termin bereits vor Anmeldeschluss ausgebucht ist.

Sommersemester 2024

Termin: 11.06.2024 ab 15.00 Uhr, der Termin ist ausgebucht!

Zusatztermin:

Termin: 4.06.2024, ab 15.00 Uhr, der Termin ist ausgebucht!

 Ort: Sitzungssaal der Fakultät

Wintersemester 2024

Termin: 29.10.2024 ab 15.00 Uhr, Ende Anmeldefrist: 8.10.2024

Termin: 10.12.2024 ab 15.00 Uhr, Ende Anmeldefrist: 19.11.2024

Termin: 21. 01.2025 ab 15.00 Uhr, Ende Anmeldefrist: 02.01.2025

 Ort: Sitzungssaal der Fakultät

Termine Präsentation Doktoratsstudium der Philosophie, Dissertationsgebiet Religionswissenschaft

 

Bezüglich Anmeldung zur FÖP und Termine wenden Sie sich bitte an das SSC der Evangelischen Theologie: ssc.etf@univie.ac.at

 

Dissertationsvereinbarung

Nach erfolgreicher Präsentation und Genehmigung des Themas und des*der Betreuer*in müssen Sie zeitnah eine Dissertationsvereinbarung mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in abschließen. Für das neue Doktoratsstudium der Katholischen Theologie und das PhD-Studium ab Oktober 2019 sind in der Dissertationsvereinbarung die Richtlinien für die Curriculumsgestaltung einzuhalten.

Einreichen der Dissertationsvereinbarung zur Genehmigung

  • Die von Ihnen und Ihrem*Ihrer Betreuer*in unterschriebene Dissertationsvereinbarung geben Sie im SSC Katholische Theologie ab (eingescannt per Mail).
  • Zur Dissertationsvereinbarung legen Sie bitte für das neue Doktoratsstudium der Katholischen Theologie/PhD-Studium Advanced Theological Studies ab Oktober 2019 die Leistungsübersicht bei, in die Sie absolvierte und geplante Leistungen eintragen.
  • Über die Genehmigung der Dissertationsvereinbarung entscheidet der*die Doktoratsstudienprogrammleiter*in. Über seine Entscheidung werden Sie und Ihr*Ihre Betreuer*in per Mail verständigt.

 

Jährliche Fortschrittsberichte

Nach Abschluss der Dissertationsvereinbarung sind Sie verpflichtet, jährlich einen Fortschrittsbericht vorzulegen, in dem gemeinsam mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in der Fortschritt der Arbeit dokumentiert  bzw. die Dissertationsvereinbarung ergänzt und aktualisiert wird.

Für das neue Doktoratsstudium der Katholischen Theologie und das PhD-Studium ab Oktober 2019 sind in der Dissertationsvereinbarung die Richtlinien für die Curriculumsgestaltung einzuhalten. Zum Fortschrittsbericht legen Sie bitte die Leistungsübersicht bei, in die Sie erbrachte und geplante Leistungen eintragen.

Einreichen der Fortschrittsberichte zur Genehmigung

  • Den von Ihnen und Ihrem*Ihrer Betreuer*in unterschriebenen jährlichen  Fortschrittsbericht (inklusive Leistungsübersicht) reichen Sie  im SSC Katholische Theologie ein (eingescannt per Mail) ein.
  • Über die Genehmigung Fortschrittsbericht entscheidet der Doktoratsstudienprogrammleiter. Über seine Entscheidung werden Sie und Ihr*Ihre Betreuer*in per Mail verständigt.


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