Dissertation


In einem Doktorats-/PhD-Studium ist eine Dissertation zum Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen anzufertigen. 

 

Genehmigung der Beurteiler*innen der Dissertation

Die Beurteilung Ihrer Dissertation erfolgt durch zwei Gutachter*innen. Ihr*Ihre Betreuer*in kann nicht als einer*eine der Beurteiler*in fungieren. Über begründete Ausnahmefälle entscheidet der*die Doktoratsstudienprogrammleiter*in. Die Beurteiler*innen können frühestens sechs Monate vor Hochladung der Dissertation in HOPLA beantragt werden.

Beantragung der Beurteiler*innen

Folgende Unterlagen sind dem SSC eingescannt per mail zu übermitteln:

Die Entscheidung über die beantragten Beurteiler*innen trifft der*die Studienpräses der Universität Wien nach Stellungnahme der Doktoratsstudienprogrammleitung. Über die Entscheidung werden Sie per Mail vom SSC informiert.

Formvorschriften für die Dissertation

Bei der Gestaltung Ihrer Dissertation müssen Sie sich an die Vorgaben der Universität Wien halten und das Titelblatt nach den universitären Vorgaben gestalten.

Formvorschriften und Titelblatt

  • Kontrollieren Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer persönlichen Daten in U:SPACE und lassen Sie diese gegebenenfalls im Doktorand*innenzentrum ändern. Ihre Angaben am Titelblatt müssen mit den der Universität Wien vorliegenden Daten übereinstimmen.

Hochladen der Dissertation für die Plagiatsprüfung

Ihr erster Schritt beim Einreichen Ihrer Dissertation ist das Hochladen als PDF-Dokument in HOPLA. Dort wird Ihre Dissertation einer Plagiatsprüfung unterzogen. 

Hochladen der Dissertion zur Plagiatsprüfung

  • Laden Sie Ihre Dissertation als PDF-Dokument in HOPLA hoch.
  • Alle Informationen zum Hochladen finden Sie in den Formvorschriften der Universität Wien zum Einreichen wissenschaftlichen Arbeiten. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die dort angegebene Support-Adresse.
  • Schicken Sie die Hochladebestätigung eingescannt per mail an ssc.ktf@univie.ac.at
  • Nach erfolgter Freigabe der Arbeit in HOPLA und Übersendung der Hochladebestätigung sowie vorliegender Genehmigung der Beurteiler*innen durch den Studienpräses der Universität Wien wird die Arbeit per mail vom SSC an die Gutachter*innen zur Beurteilung gesendet.

Abgabe der Dissertation

Die gebundenen Arbeiten sind so rasch als möglich abzugeben, spätestens jedoch vor Studienabschluss. Wurden keine gebundenen Arbeiten abgegeben, dürfen keine Abschlussdokumente an Sie übermittelt werden.

Abgabe der Dissertation

  • Abgabe von 3 gebundene Exemplare der Dissertation im Eingangsbereich der Schenkenstraße bei den Postkästen. 
  • Sollten Gutachter*innen ein gebundenes Exemplar der Dissertation wünschen, sind ggf. weitere Exemplare abzugeben.

Beurteilung der Dissertation

Die Dissertation wird an die Beurteiler*innen zur Begutachtung übermittelt. Die Beurteilung muss innerhalb von vier Monaten nach Einreichung erfolgen. Wenn beide Gutachten im SSC eingelangt sind, werden Sie über die Beurteilung der Dissertation verständigt und die Gutachten an Sie übermittelt.