Zulassung mit Auflagen


Wenn Ihr Vorstudium die Zulassung zu einem Master- oder Doktorats-/PhD- Studium nicht direkt ermöglicht, kann eine Zulassung dennoch durch Auflagen zusätzlicher Prüfungsleistungen erreicht werden, die während des Master- oder Doktorats- PhD-Studiums absolviert werden müssen. Diese finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie genau diese Prüfungsleistungen absolvieren müssen und nicht durch andere ersetzen können.

Hinweis für Doktorats- PhD-Studierende:

In Ihrem Zulassungsbescheid ist angeführt, welche Auflagen (Prüfungsleistungen) vor der fakultätsöffentlichen Präsentation absolviert werden müssen. Davor ist eine Anmeldung  zur fakultätsöffentlichen Präsentation nicht möglich.